AGB
Talstrasse 28, 6403 Küssnacht am Rigi (SZ) - Tel. 041- 490 22 77 (nachfolgend AP genannt)
1. Allgemein
1.1 Für unsere Angebote und Lieferung gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form.
2. Lieferumfang
2.1 Die Lieferung erfolgt unter Pauschalkosten gemäß Offerte an den gewünschten Standort. (Bordsteinkante)
2.2 Maßgebend für die Konfiguration und gegebenenfalls die Spezialausrüstung der zu liefernden Geräte ist unsere Auftragsbestätigung / Offerte/Bestellannahme sowie eventuelle schriftliche Nachträge. Konstruktionsänderungen gegenüber der Auftragsbestätigung / Offerte / Bestellannahme sind vorbehalten, sofern diese Änderungen keinen Einfluss auf die Funktion, die Leistung und den Preis haben.
2.3 An der integrierten Software gewährt AP dem Kunden die nicht übertragbare und nicht ausschließliche Erlaubnis zur Benutzung.
2.4 Alle von AP erarbeiteten Programme, einschließlich des damit im Zusammenhang stehenden Know-how und sämtliche Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von AP.
2.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Hard- und Software sowie sämtliche Informationen inkl. Know-how, welche ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für seinen eigenen Gebrauch mit den gelieferten Produkten zu benützen, sie dritten nur zugänglich zu machen, soweit es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist.
2.6 Bei der Weiterveräußerung der Geräte überbindet der Kunde diese Verpflichtung seinem Abnehmer. Jedoch nicht die Garantieleistungen.
2.8 Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschrift am Standort der Geräte ist der Kunde verantwortlich.
3. Annullierung
3.1 Ein rechtsgültiger erteilter und von AP bestätigter Auftrag kann nur in zwingenden Fällen annulliert werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung von AP. Der Käufer verpflichtet sich, 30% vom Auftragswert zu Bezahlen.
4. Liefertermine
4.1 die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den zur Zeit der Auftragsbestätigung bekannten Verhältnissen. AP kann die Lieferzeit verlängern, wenn
4.2 bei AP und/oder ihren Unterlieferanten die Verhältnisse sich durch äußere Einflüsse derart verändern, dass ein geordneter Fortgang der Arbeiten nicht mehr möglich ist, die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht oder zu spät eintreffen oder nachträglich geändert werden.
4.3 wenn die entsprechenden Leitungen nicht installiert und die übrigen baulichen Maßnahmen nicht abgeschlossen sind (Pkt. 2.7).
4.4 Eine verspätete Lieferung, ungeachtet der Gründe, gibt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; ebenso werden sämtliche Folgeforderungen irgendwelcher Art wegbedungen.
5. Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass AP den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Register und gegebenenfalls beim Hausbesitzer eintragen kann. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
7. Garantie
7.3 Zu Vornahme aller durch AP notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Kunde nach Abstimmung mit AP die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. In der Regel erfolgen solche Arbeiten während der Normalarbeitszeit.
7.4 Die Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemäßen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, über die anlässlich der Auftragsbestätigung bekannten Werte hinausgehen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von AP, anwendbar ist schweizerisches Recht.
9. Schlussbestimmungen
Spezialbedingungen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter von AP sind unwirksam.